Allgemeine Teilnahmebedingungen

Bei der Gästecard Sankt Englmar und Sankt Englmar Erlebnis PLUS Card handelt es sich um Gästekarten im System bwm®. Es gelten nachfolgend aufgeführte Bedingungen.

Teilnahmebedingungen bwm® Card

1. Definitionen im Sinne dieses Vertrages
1.1. bwm® Card:
Jeder Besitzer einer bwm® Card erhält Vorteile, Mehrwerte oder Rabatte. Die Sofortvorteile, Rabatte und/oder Mehrwertleistungen beziehen sich ausschließlich auf reguläre Preise. Sonder- und Doppelrabattierung sind generell ausgeschlossen. Der Leistungspartner garantiert die Gewährung der vertraglichen festgelegten Mehrwerte / Rabatte auch für dritte anwesende Personen (ausschließlich Familienmitglieder des Kartenbesitzers), für die der Kartenbesitzer eine Leistung erwirbt. Die Gewährung für dritte Personen kann im Vertrag durch eine eindeutige Formulierung ausgeschlossen werden. Es handelt sich dann um eine bwm® Card, wenn sich ein original bwm® Logo auf der Karte befindet. Es gibt unterschiedliche Layouts (Vorder- und Rückseiten) und Materialien (Papier- und Plastikkarten). Der Gültigkeitszeitraum der bwm® Card ist auf der Karte angegeben. Die bwm® Card muss vor Verwendung auf der Rückseite unterschrieben sein und ist damit nicht übertragbar. Zur Kontrolle / Identifikation kann der Leistungspartner die Unterschrift auf der bwm® Card mit einem gültigen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) des Kartenbesitzers vergleichen. Die bwm® Card ist immer vor der Bestellung / Auftragserteilung vorzulegen!
1.2 Show-me-your-card Prinzip:
Durch einfaches Vorzeigen einer gültigen bwm® Card – vor Inanspruchnahme der Leistung – beim Leistungspartner wird der ausgewiesene Vorteil, Mehrwert oder Rabatt gewährt. Bei verspäteter Vorlage kann die Akzeptanzstelle die Gewährung der Sofortvorteile verweigern.
1.3 All-Inclusive Prinzip:
Bestimmte bwm® Cards verschaffen dem Kartenbesitzer freien Eintritt (All-Inclusive Leistungen) bei allen im beigelegten oder veröffentlichten Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungspartner innerhalb eines definierten Gültigkeitszeitraums.
1.4 bwm® Card PLUS:
Die bwm® Card PLUS ist eine bwm® Card mit Datenträger und dem blauen bwm® Logo PLUS-Leistung.de. Der Datenträger ist die technische Voraussetzung zur Validierung, Statistik und LeistungsClearing. Das elektronische Online –Kartensystem hat auf der
technischen Grundlage der bwm® Card PLUS als Ziel die Vereinfachung der Zahlung und die Vermarktung attraktiver Leistungen der Leistungspartner. Besitzer der bwm® Card PLUS erhalten über elektronische Zugangskontrollen Zutritt zu den Leistungsangeboten der Leistungspartner. Hierbei sollen sowohl typische Sommer- als auch Winterleistungen über verschiedene Varianten der Card vermittelt werden.
1.5 Kartenbesitzer:
Kartenbesitzer ist zugleich der Eigentümer. Der Name der Person wird auf der Rückseite in einem dort befindlichen Feld eingetragen. Die Karte ist nicht übertragbar.
1.6 Gültigkeitszeitraum bwm® Card und bwm® Card PLUS:
Der Gültigkeitszeitraum ist der Zeitraum, in dem die Karte generell angenommen wird. Er ist entweder auf der Vorder- oder Rückseite jeder Karte aufgedruckt. Die bwm® Card PLUS verfügt darüber hinaus über einen Leistungszeitraum, der von der Cardvariante abhängig ist (z.B. 48 Stunden oder auch Meldezeitaum des Gastes). Allinklusive-Leistungen des PLUS-Logos werden ausschließlich im Leistungszeitraum gewährt.
1.7 Zentrale Clearingstelle:
bwm® stellt den Vertriebspartnern, den Leistungspartnern sowie den Kartenbesitzern eine zentrale Clearingstelle zur Verfügung. Diese übernimmt die Stammdatenpflege, die regelmäßige Berechnung der Ausschüttungen für die Leistungspartner, erstellt Gutschriften,
Rechnungen und Statistiken.
1.8 Leistungspartner:
Leistungspartner können Unternehmen mit Sitz in Europa werden. Voraussetzung für die Teilnahme am bwm® System ist die Unterzeichnung des bwm® Partnervertrages bzw. bwm® PlusVertrag und deren Bestätigung durch bwm®. Teilnahmegebühr und
Zahlungsmodalitäten werden im jeweiligen Vertrag geregelt. Der Leistungspartner garantiert u.a., dass dem Kartenbesitzer keine Nachteile bei Service, Qualität, Menge etc. entstehen. Der Leistungspartner ist zur Überprüfung der Gültigkeit verpflichtet. Original bwm® Logo, Gültigkeitszeitraum und Unterschrift müssen dabei überprüft werden.
2. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang der Karte ist aus dem Leistungsverzeichnis ersichtlich. Das Leistungsverzeichnis ist in unterschiedlichsten Medien veröffentlicht u.a. in Begleitmedien zur Card und im Internet unter www.bwm-Card.de. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Die Bayerwald Media GmbH ist jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang der Karte zu erweitern bzw. einzuschränken. Dies betrifft auch den Zu- und Abgang von Leistungspartnern während des Gültigkeitszeitraums und des Leistungszeitraums der Karte.
3. Betrieb des Systems
bwm® betreibt das System. Dies umfasst die Akquisition von Leistungspartner, den Ankauf der Karten und die Belieferung der Vertriebspartner, den Betrieb mit Abwicklung der damit verbundenen Zahlungsvorgänge, die Produktion von Informations-, Dekorations- und Werbematerial, das gesamte Marketing für das bwm® System und die technische und organisatorische Weiterentwicklung des Systems. Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anderweitig geregelt, ist der Leistungspartner nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung bwm® irgendwelche Rechtshandlungen in Bezug auf das System vorzunehmen, bwm® rechtsgeschäftlich zu vertreten und/oder Willenserklärungen für die bwm® abzugeben oder entgegenzunehmen. Der Leistungspartner ist zur Überprüfung der Gültigkeit jeder bwm® Card verpflichtet. Original bwm® Logo, Gültigkeitszeitraum und Unterschrift müssen dabei überprüft werden. Der Leistungspartner ist verpflichtet, Missbrauchsfälle unverzüglich bwm® schriftlich zu melden. Er ist in diesem Fall berechtigt, die Card einzuziehen und aufgefordert an weiter zu leiten. Jede eingezogene Card ist an die bwm® herauszugeben. Der Einsatz der bwm® Card betrifft ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen dem Kartenbesitzer und dem Leistungspartner. bwm® ist insbesondere kein Reiseveranstalter, sondern vermittelt lediglich die Inanspruchnahme der mit der bwm® Card nutzbaren Leistungen.
4. Betrieb von Hard- und Software
Für das bwm® System wird keine Hard- und Software benötigt. Die Gewährung der Rabattleistung erfolgt nach dem Show-me-your-card Prinzip. Der Leistungspartner verpflichtet sich eingewiesenes Personal einzusetzen.
5. Teilnahme am System
Der Leistungspartner verpflichtet sich gegenüber bwm®, während der Laufzeit des Partnervertrages, allen Kartenbesitzern gegen Vorlage der gültigen bwm® Card die vertraglich mit bwm® vereinbarten Rabatte/Mehrwerte als Sofortvorteil direkt beim Verkauf der Waren/Dienstleistungen zu gewähren. Der Leistungspartner garantiert, dass dem Kartenbesitzer bei Vorlage der bwm® Card keine Nachteile bei Service, Qualität, Menge etc. entstehen. Dies gilt nicht im Rahmen besonderer Verkaufsveranstaltungen und Sonderaktionen. Der Mehrwert / Rabatt sollte mindestens 5 % betragen. Die Zugabe sollte einen Wert von mindestens 5 % des Werts der Hauptsache haben. Die Höhe und Art des zu gewährenden sofortigen Preisvorteils wird im Rahmen des Partnervertrages festgelegt, die jeweils für einen fest definierten Zeitraum gültig ist. bwm® behält sich vor, Mehrwerte / Rabatte ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
6. Weitergabe von Informationen
Die Daten des Leistungspartners, die beim Systembeitritt erzeugt, gespeichert und verarbeitet werden, dürfen von bwm® verarbeitet, übermittelt und in anonymisierter Form auch an andere Leistungspartner und bwm® selbst zur technischen und kaufmännischen
Abwicklung, sowie zu Marketingzwecken elektronisch weiterverarbeitet, ausgewertet und publiziert werden. Der Leistungspartner erklärt sich mit der Speicherung, Übermittlung und Weiterverarbeitung seiner Daten durch die Unterzeichnung dieses Vertrages einverstanden.Der Leistungspartner verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und zur Geheimhaltung aller Systemdaten und der Abrechnungsmodalitäten.
6.1 Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Der Leistungspartner hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten. Er kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Die vorstehenden Rechte können über den Datenschutzbeauftragten der bwm® geltend gemacht werden. Weitere Details zum Datenschutz bei bwm® finden Sie unter www.bayerwaldmedia.de.
6.2 Datenschutzrechtliche Einwilligung:
Der Leistungspartner ist mit Unterschrift einverstanden, dass seine vorstehenden personenbezogenen Daten, einschließlich E-Mail-Adresse und Telefonnummer, zum Zwecke der Werbung, statistischen Auswertung und Informationszusendung von bwm® erhoben,
verarbeitet und genutzt werden.
7. Vertrieb
bwm® vertreibt die Karte auf unterschiedlichste Art und Weise. Zu den jeweiligen bwm® Cards sind grundsätzlich Informationsbroschüren mit Darstellung der am bwm® System teilnehmenden Leistungspartner und ihrer dazugehörigen Leistungen erhältlich. Jeder Leistungspartner kann als offizielle Verkaufsstelle des bwm® Systems die bwm® Card / bwm® Card PLUS verkaufen und erhält eine Verkaufsprovision. Näheres zum Verkauf der bwm® Card / bwm® Card PLUS regelt ein gesonderter Vertrag.
8. Marketing
bwm® betreibt im Rahmen des Systembetriebs Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für die bwm® Card und die angeschlossenen Leistungspartner in angemessenem Umfang. Der Leistungspartner hat die Möglichkeit, durch Abschluss eines gesonderten Werbevertrages, zusätzliche Werbeleistungen zu kaufen. bwm® stellt dem Leistungspartner Werbe- und Dekorationsmaterialien (Poster und Infoflyer) zur eigenen Vermarktung der bwm® Card zur Verfügung. Der Leistungspartner nutzt diese in geeigneter Weise zur Werbung und Information und unterstützt bwm® bei verkaufsfördernden Aktionen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Der Leistungspartner verpflichtet sich, die Werbematerialien an vom Kunden einsehbarer Stelle (Kassenbereich, Eingang, Empfangstheke) anzubringen.
9. Beginn und Ende des Vertrages
Der Partnervertrag gilt ab Unterschrift beider Parteien und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann vom Leistungspartner mit einer Frist von 6 Monaten erstmalig zum im Partnervertrag vereinbarten Datum gekündigt werden. Der Leistungspartner verpflichtet sich nach Kündigung zur Gewährung des vereinbarten Mehrwertes für weitere 6 Monate. Für den Fall des Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Einräumung des vereinbarten Mehrwertes / Rabattes, steht bwm® ein außerordentliches und fristloses Kündigungsrecht zu. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Für den Fall der Kündigung ist der Leistungspartner verpflichtet, von bwm® empfangene Leistungen, Ausstattungen und Dokumente an diese herauszugeben. Die Gebühr für die Teilnahme wird in diesen Fällen nicht erstattet.
10. Haftung der bwm®
Die Haftung von bwm® für fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle an ihn herangetragenen Fälle wegen Pflichtverletzungen, Mängelansprüchen und Schadenersatz an bwm® zu melden und auch über deren Regelung zu berichten,
sofern sie im Zusammenhang mit dem System stehen. Diese Information dient zum Aufbau einer Datenbank und zum allgemeinen Wohl und zur Sicherheit des Systembetriebs.
11. Freistellung durch Leistungspartner
Soweit bwm® im Zusammenhang mit den durch den Leistungspartner gemäß Vertrag zu erbringenden Leistungen von Karteninhabern in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Leistungspartner, bwm® von sämtlichen derartigen Ansprüchen freizustellen (einschließlich der hierdurch bei bwm® entstehenden Kosten, Aufwendungen und Schäden). Dies gilt nicht, falls der Anspruch des Karteninhabers auf ein schuldhaftes Fehlverhalten von bwm® zurückzuführen ist. Falls von einem Karteninhaber gegen bwm® ein Anspruch geltend gemacht wird, welcher unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fällt, wird bwm® den Leistungspartner hiervon frühzeitig unterrichten und die Verteidigung oder Beilegung des geltend gemachten Anspruchs mit dem Leistungspartner abstimmen. Dies gilt insbesondere, wenn der Leistungspartner von ihm garantierte Leistungen nicht oder nicht vollständig gegenüber dem Kartenbesitzer erfüllt und/oder Ansprüche des Kartenbesitzers gegen bwm® bestehen.
12. Verpflichtungen gegenüber Rechtsnachfolger
Der Leistungspartner verpflichtet sich, im Falle einer Übertragung seines Geschäftsbetriebes während des Akzeptanzzeitraumes Verpflichtungen aufgrund dieses Vertrages unbeschadet seiner weiteren Haftung auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Übertragung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung bwm®. Diese kann verlangen, dass die Haftung des ursprünglichen Vertragspartners weiter fortbesteht.
13. Schriftformklausel
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen und Nebenabsprachen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Fall, dass auf das Schriftformerfordernis von beiden Parteien verzichtet wird. Auch für diesen Fall wird die
Schriftform vereinbart.
14. Anlagen
Die folgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages; ihre Regelungen gelten ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages:
Anlage 1: Teilnahme- und Vertragsbedingungen bwm® System
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte dieser Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so verpflichten sich die Parteien, anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz bwm®, soweit dies in zulässigerweise gesetzlich vereinbart werden kann. Ist der Leistungspartner weder ein Kaufmann im Sinne des Handelsrechts, noch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und hat er einen Sitz im Inland, gilt der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Version: PARTNERVERTRAG-19-241011.DOCX
Gültig ab 01.02.2011